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Corona-Regeln Jahreshauptversammlung 2021

Aufgrund der Erwartung steigender Inzidenzzahlen werden nach Absprache mit den Corona-Beauftragten unserer Fachschaft für die Durchführung der diesjährigen Jahreshauptversammlung folgende Regeln festgelegt:

  1. Der Besuch der Jahreshauptversammlung ist nur möglich bei

    A) Vorlage eines vollständigen Impfnachweises.
    B) Vorlage eines negativen Coronatestes nicht älter als 48 Stunden.
    C) Nachweis überstandener Corona-Erkrankung

  2. Im Vereinsheim gilt generelle Maskenpflicht.     
  3. Lediglich auf dem Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
  4. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

Die Einhaltung dieser Regeln ist durch unsere Corona-Beauftragten Gabi Jürgens und Silas Okwor sicherzustellen.