An die Sportlerinnen und Sportler des TUS Germania Horstmar,

für den Fall einer Sportverletzung im Rahmen von sportlichen Wettkämpfen, Liga-Betrieb oder aber beim Training ist jeder aktive Sportler zunächst auf seine privat und / oder gesetzliche Krankenversicherung angewiesen. Diese Versicherung übernimmt die Kosten  der Notfallversorgung, bzw. der notwendigen medizinischen Versorgung.

Die ARAG Unfallversicherung (Sportschadenversicherung) leistet hingegen erst dann, wenn der Sportunfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt!
Sofern in Folge eines Sportunfalls eine ärztliche Behandlung erforderlich wird, sollte der Unfall jedoch immer umgehend und in jedem Fall angezeigt werden. Dies gilt insbesondere für die Beschädigung / den Verlust von Zähnen bzw. des Augenlichts sowie für die Beschädigung von Sehhilfen.
Im Zweifelsfall gilt, lieber einmal mehr eine „Sportschadenmeldung“ einreichen, als später gesundheitliche und / oder finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Ausfüllhinweise:

  • Bitte nehmen Sie sich für das Ausfüllen der Schadensmeldung ein paar Minuten Zeit.
  • Alle Angaben sind sorgfältig vorzunehmen und die Schrift muß leserlich sein !!
  • Die laufende Nr. 1. – 4. (erste Seite oben rechts) wird durch den Sozialwart des TUS Germania Horstmar ausgefüllt.
  • Durch den „verletzten Sportler“ sind auszufüllen die Abschnitte I. – XI.:
    • I.      Angaben des Vereins zum Verletzten
    • II.     Unfallhergang
    • III.    Anlass des Unfalls
    • IV.   (Sozialwart)
    • V.    Personalien
    • VI.   Unfallzeugen und Unfallaufnahme
    • VII.  Unfallfolgen
    • VIII. Vorschäden
    • IX.   weitere Versicherungen
    • X.    Hinweise und Unterschriften des Antragstellers !!
    • XI.   Entbindung von der Schweigepflicht (Unterschrift des Antragstellers; wichtig da sonst keine Bearbeitung seitens der ARAG erfolgt)
  • Das Merkblatt „Information über die Fristen und Anspruchsvoraussetzungen“ bitte immer mit ausdrucken und der Sportschadenmeldung –  blanko – beifügen. 
  • Der Antragsteller erhält vom Sozialwart des TUS Germania Horstmar dieses Merkblatt ausgefüllt und unterschrieben zurück, wenn die Sportschadenanzeige an die ARAG weitergeleitet wurde. Das Merkblatt ist für die persönlichen Unterlagen des Antragstellers bestimmt!
  • Das Formular können Sie hier downloaden
  • Das ausgefüllte Formular bitte bei unserem Sozialwart Stefan Andres in 48612 Horstmar Bohnenkamp 10 abgeben.
  • Bei Fragen gerne unter 01733955034 melden.