Entwurf zur Beitragsordnung
Warum eine separate Beitragsordnung?
Zur besseren Übersicht bietet es sich an die Beiträge in einem eigenen Dokument zu regeln. Derzeit finden sich entsprechende Regelungen in der Geschäftsordnung.
Der Beitragsordnung sind hier die entsprechenden Abschnitte aus der aktuellen Geschäftsordnung gegenübergestellt.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Fachschaftsgebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Monatliche Beiträge
Grundbeitrag | Betrag |
Erst-/Vollmitgliedschaft | 5,00 € |
der/die Ehepartner/in des Erstmitgliedes | 2,50 € |
Jugendliche bis 4 Jahre | 1,00 € |
Jugendliche (5 – 14 Jahre) | 2,50 € |
Jugendliche (15 - 17 Jahre) | 3,00 € |
Studierende, Schüler/innen ab 18 Jahre, | 3,00 € |
§ 3 Festlegung von Fachschaftsgebühren
- Fachschaftsgebühren werden von der Fachschaftsversammlung beschlossen und dem Vereinsvorstand zur Genehmigung vorgelegt. Die Beschlüsse sind mit Begründung dem Vereinsvorstand spätestens 6 Wochen vor Halbjahresende vorzulegen. Andernfalls wird die Veränderung erst ein halbes Jahr später wirksam.
- Die Fachschaftsgebühren werden in der Anlage A geführt.
§ 4 Beitragszahlung
- Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich über SEPA-Lastschrift. In Ausnahmefällen kann auf Antrag davon abgewichen werden.
- Der Beitrag ist mindestens einmal pro Halbjahr fällig.
- Der Beitrag im Eintrittsjahr wird monatsgenau ab dem ersten vollen Monat berechnet.
- Besteht eine Mitgliedschaft bei mehreren Fachschaften, so hat das Mitglied die Fachschaft zu benennen, der der Grundbeitrag zugewiesen werden soll. Fachschaftsgebühren laut § 3 sind davon ausgenommen.
- Wenn mindestens ein Elternteil einen Betrag zahlt, wird der Betrag laut § 2, bis einschließlich des 2. Kindes ermittelt. Für das 3. und jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben. Fachschaftsgebühren laut § 3 sind davon ausgenommen.
- Liegt ein Bildungsgutschein o.ä. vor, wird der Differenzbetrag dem Mitglied in Rechnung gestellt, sollte der Beitrag nicht vollständig gedeckt sein.
§ 5 Beitragsbefreiung / -minderung
- Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 20 Jahre dem Verein angehören, sollen von der Beitragspflicht befreit werden (Ehrenmitgliedschaft).
- Abweichend zu 1. entscheidet, über die Gewährung einer Beitragsbefreiungen und Minderung, der Vereinsvorstand nach Rücksprache mit der Fachschaftsleitung. Zuvor sind Fördermöglichkeiten wie dem Bildungsgutschein o.ä. auszuschöpfen. Über die Befreiung und Minderung von Fachschaftsgebühren kann die Fachschaftsleitung, nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand, eigenständig entscheiden.
§ 6 Mitteilungspflicht der Mitglieder
- Ändern sich die Berechnungsgrundlagen eines Mitglieds für den Grundbeitrag oder den Fachschaftsbeitrag, ist das Mitglied verpflichtet, dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
- Nachteile, die dem Verein aus der Verletzung der Mitteilungspflicht erwachsen, hat das Mitglied zu vertreten und finanziell auszugleichen. Dies betrifft u.a. Kosten für Nachsendungen und zusätzlich anfallende Verwaltungstätigkeit. Gleiches gilt für die Änderungen von Bankverbindungen, Anschriften, Telefonnummern.
§ 7 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung trat mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am ................................. in Kraft.
Anlage A – zur Beitragsordnung des TuS Germania 1910 e.V. Horstmar
Fachschaftsbeiträge
Die Fachschaftsbeiträge werden gem. § 3 der Beitragsordnung festgelegt.
Fachschaft | Betrag | Intervall | Beschreibung | Gültig seit |
Fußball | 3,00 € | Pro Monat | Aktive Mitglieder |
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Fußball Junioren | 1,00 € | Pro Monat | Aktive Mitglieder |
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Gymnastik | 9,00 € | Pro Monat | Jugendliche bis 4 Jahre Jugendliche 5 – 14 Jahre |
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Leichtathletik | 3,00 € | Pro Monat | Aktive Erst-/Vollmitglieder |
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Tennis | 2,00 € 2,50 € 50 € 10 € | Pro Monat Pro Monat Einmalig Einmalig | Erst-/Vollmitglieder Nicht Erst-/Vollmitglieder Erwachsene Jugendliche |
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Letzte Änderung am
VEREINSBEITRÄGE und UMLAGEN
Die Beiträge für den TuS Germania sind in der Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2008 erneut beraten und auf eine Mindestbeitragshöhe des LSB angepasst worden um die Berechtigung auf Fördermittel zu bewahren. Die aktuelle Beitragstabelle hat nun ab dem 01.07. 2008 in nachstehender Höhe Gültigkeit.
BEITRAGSTABELLE
| Monat | Jahr |
Erst/Vollmitgliedschaft | 5,00 | 60 |
Der Ehepartner des Erstmitgliedes | 2,50 | 30 |
Kinder bis 4 Jahre | 2,50 | 30 |
Schüler (5 - 14Jahre) | 2,50 | 30 |
Jugendliche (15 - 17 Jahre) | 3,00 | 36 |
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende | frei | frei |
Studenten (ab 18 Jahre) | 3,00 | 36 |
Auszubildende (bis 18 Jahre) | 3,00 | 36 |
Auszubildende (ab 18 Jahre) | 3,50 | 42 |
Mehrfachmitgliedschaften:
Beiträge nur an die 1. Fachschaft laut obiger Tabelle.
Familienmitgliedschaften:
Wenn mindestens ein Elternteil einen Betrag zahlt wird laut Tabelle der Betrag bis einschließlich des 2. Kindes ermittelt. Für das 3. und jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.
Beitragsbefreiung:
Mitglieder die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 20 Jahre dem Verein angehören, sollen von der Beitragspflicht befreit werden
(Ehrenmitgliedschaft).
Entsprechende Umgruppierungen von der Schüler- in die Jugendtabelle bzw. in die Vollmitgliedschaft sollen nur jeweils zu den Terminen 1.1. und 1.7. je nach Vollendung des Lebensalters erfolgen. Maßgeblich ist hier dann der nächstfolgende Umstellungstermin.
Damit diese einheitliche Regelung auch Anwendung findet, ist es erforderlich, daß in Zukunft in einigen Abständen nach Möglichkeit immer im ersten Quartal eines jeden Jahres zwischen den FS entsprechende Änderungen bekannt gegeben werden.
Hiermit soll erreicht werde, dass den einzelnen FS das Recht auf den Erst/Vollmitgliedsbeitrag gesichert wird.
Fachschaft Fußball
3,00 € pro Monat für die aktiven Mitglieder
Fachschaft Fußball Junioren
1,00 € pro Monat für die aktiven Mitglieder
Fachschaft Gymnastik (nur Psychomotorik)
9,00 € pro Monat für Jugendliche bis 4 Jahre
7,50 € pro Monat für Jugendliche (5 - 14 Jahre)
Fachschaft Leichtathletik
3,00 € pro Monat für alle aktiven Erst-/Vollmitglieder
Fachschaft Tennis
2,00 € pro Monat für alle Erst- und Vollmitglieder
2,50 € pro Monat für alle nicht Erst-/Vollmitglieder
50 € einmaliger Baustein für Erwachsene
10 € einmaliger Baustein für Jugendliche