Entwurf zur Strukturordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Strukturordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt den Übergang, der in der Mitgliederversammlung vom ______ beschlossenen Satzungsänderungen.
§ 2 Gültigkeit
- Die Strukturordnung ist nur bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung im Folgejahr, nach der beschließenden Mitgliederversammlung gültig.
- Die Mitgliederversammlung kann die Verlängerung der Gültigkeit beschließen, jedoch nur bis zur jeweils nächsten Mitgliederversammlung.
§ 3 Organe des Vereins
- Durch den Beschluss der Satzungsänderungen, ist der Vereinsvorstand neu zu wählen.
- Mitglieder des Vereinsvorstandes, deren Vorstandsposten wegfällt, werden bei Bedarf zu Beauftragten für eine herausgehobene Aufgabe ernannt.
- Die alten Fachschaftsvorstände werden aufgelöst. Die Vorsitzenden bilden die Fachschaftsleitung. Für die übrigen Positionen bildet der Vereinsvorstand bei Bedarf Ausschüsse oder ernennt Beauftragte für herausgehobene Aufgaben.
- Neu gebildete Fachschaftsausschüsse nehmen die Aufgaben ihrer vorherigen Funktionen wahr.
a. Der Geschäftsführer und Beisitzer der Fachschaft und der Jugendwart, sind der Fachschaftsleitung unterstellt.
b. Der Kassenwart der Fachschaft ist dem/der Kassierer:in unterstellt.
§ 4 Finanzen/Umlagen
- Die Geldbestände der einzelnen Fachschaftskonten werden schrittweise auf das Vereinshauptkonto transferiert. Alle Fachschaftskonten werden anschließend schrittweise aufgelöst.
- Die Geldbestände der ehemaligen Fachschaftskonten, werden im Gesamthaushalt den jeweiligen Fachschaft zugewiesen.
- Bestehende Rücklagen werden geprüft ggf. Aufgelöst.
- Die Höhe der Umlagen pro Fachschaft, die bis zur o.g. Satzungsänderung galten, gelten auch nach der Satzungsänderung weiter.
§ 5 Reihenfolge der Umsetzung
- Der Vereinsvorstand wählt in Abstimmung mit dem Fachbeirat eine Reihenfolge der notwendigen Maßnahmen.
- Hierfür lädt der Vereinsvorstand zu einer konstituierende Fachbeiratssitzung ein, die innerhalb von 4 Wochen nach Beschluss, tagt.
- Die rechtlich notwendigsten Änderungen haben Vorrang vor allen anderen Änderungen und sind schnellstmöglich umzusetzen.
- Der Vereinsvorstand informiert regelmäßig den Fachbeirat und die Mitglieder über den Stand der Umsetzung.
§ 6 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung trat mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am ................................. in Kraft.