Absage Jahreshauptversammlung
14. März 2020Auflagen für den Corona Spielbetrieb
9. Mai 2020Die Landesregierung NRW hat am 06.05.2020 über weitere Lockerungen in der Corona-Krise informiert. Danach ist ab dem 07.05.2020 wieder kontakt- loser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien erlaubt. Dabei müssen ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet sein.
Die Stadt Horstmar hat ebenfalls am 07.05.2020 die Sperrung der Tennis- plätze unter Beachtung der Auflagen wieder aufgehoben.
Zur Sicherstellung aller Vorschriften nimmt für die Fachschaft Tennis der Vorsitzende der Fachschaft – Hans-Dieter Reuber, Tel. 0162 9556906 – die Aufgaben des Corona-Beauftragten wahr.
Durch den Vorstand der Fachschaft Tennis wird das Tennisspielen auf unserer Tennisanlage ab 08.05.2020 unter Beachtung der Auflagen freigegeben.
Folgende Auflagen sind durch jeden Spieler zu beachten:
- Bei Symptomen wie Fieber und Husten zu Hause bleiben
- Es dürfen nur Einzel gespielt werden.
- Jeder Spieler hat seine eigenen Bälle zu benutzen;
- Ausnahme: Beide Spieler wohnen zusammen in einem
- Kein Handshake vor, während und nach dem Spiel.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen auf der Anlage muss zu jeder Zeit eingehalten werden.
- Tennissachen getrennt vom Spielpartner ablegen.
- Strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Sämtliche Dusch-, Wasch-, Umkleide- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Deshalb findet auch kein Getränkeausschank statt. Auch das Duschen und Waschen nach dem Spiel muss bei jedem zu Hause stattfinden.
Bis auf Widerruf bleibt das Vereinsheim für alle Mitglieder und Gäste geschlossen!
Lediglich die Außentoilette im Vereinsheim bleibt für alle zugänglich. In diesem Raum werden Desinfektionsmittel am Wasch- becken bereitgestellt. Es dürfen ausnahmslos nur Einweg-Papierhandtücher verwendet werden.
Zuschauerbesuche sind vorerst untersagt. Lediglich bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Bei Zuwiderhandlung macht der Vorstand von seinem Hausrecht Gebrauch. Ein Platzverweis wäre die Folge!
Trotz der o.g. Auflagen sollten wir uns freuen, dass es endlich mit dem Tennisspielen wieder losgehen kann. Haltet euch bitte alle an die Auflagen, habt trotzdem viel Spaß am Spiel und vor allem
BLEIBT GESUND